Der Zoll und ich, Teil II: Die »Aussetzung der Überlassung«
von Patrick um 22:02 Uhr in Lesen
Vor einigen Tagen habe ich Post vom Zollamt erhalten. Nein, meine DVDs waren es natürlich nicht. Stattdessen wurde mir die — und nun bitte festhalten — »Aussetzung der Überlassung« meiner DVDs noch einmal offiziell und schriftlich bestätigt. Aussetzung der Überlassung? Wer bitte denkt sich denn so etwas aus? So schön schreckliche Amtssprache kann man vermutlich auch nur in deutscher Sprache schöpfen. Wenn zu diesem Zweck unbedingt »-ung«-Wörter verwendet werden müssen, bitte. Dann hätte man dieses wundervolle (Standard?) Formular ja zumindest »Vorübergehende Einbehaltung« oder ähnliches nennen können, aber »Aussetzung der Überlassung«? Ich fasse es nicht.
Nun ja, wie dem auch sei. Zumindest meine Vermutung mit der DVD Format Logo Licensing Corporation hat sich damit bestätigt, denn diese ist als »Schutzrechtsinhaber und Rechtsvertreter« in dem Formular aufgeführt. Etwas Sorge bereitet mir allerdings deren Adresse in Tokyo. Sie werden doch wohl nicht meine Lieferung aus Hong Kong vom deutschen Zoll aus nach Tokyo verschiffen, damit die Firma in Japan zehn Werktage Zeit hat, meine DVDs zu prüfen und sie dann wieder von Tokyo zum deutschen Zoll zu schicken, der sie mir dann (hoffentlich) endlich zustellt? Ich will das echt nicht hoffen. Aber zutrauen würde ich es der deutschen Verwaltung irgendwie schon. Das würde zumindest auch erklären, warum die Versandzeit bereits knapp 20 Tage beträgt, wenn man die zehn Werktage abzieht, die die DVD FLLC Zeit haben soll, die DVDs zu prüfen.
Ich werde wohl mal anrufen und nachfragen…
| Beitrag verfasst: | am 21. Februar 2006 um 22:02 Uhr von Patrick |
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